Aufhebung Schutzwald für Steinbrucherweiterung in Heppenheim-Sonderbach

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) lehnt die Änderung der Schutzwalderklärung zur Erweiterung des Steinbruchs der Firma Röhrig um 6,2 Hektar hochwertigen Buchenwaldes ab

Resolution gegen Aufhebung Schutzwald (4/2019)

Die Firma RÖHRIG betreibt seit 1964 den Granitsteinbruch Gehrenberg in Heppenheim-Sonderbach. Sie hat derzeit 85 Beschäftigte.
Die Grundlage der betrieblichen Tätigkeiten bildet derzeit eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die das Regierungspräsidium Darmstadt am 12. März 2007 erteilt hat. Gegenstand dieser Genehmigung ist unter anderem die Nutzung einer ca. 4,43 ha umfassenden Fläche im Südwesten des Steinbruches. Im Zuge der Arbeiten hat sich allerdings gezeigt, dass die Verwendbarkeit des Rohmaterials aufgrund zu geringer Festigkeit sehr eingeschränkt ist. Darüber hinaus weist der Granit erhebliche Farbschwankungen auf. Diese Erweiterung hat sich für die Fa. Röhrig als wenig rentabel erwiesen.
Daher plant die Fa. Röhrig jetzt eine weitere Erweiterung des Steinbruchs um etwa 6,2 ha in südlicher Richtung. Der Steinbruch Gehrenberg liegt zwischen den Ortslagen Sonderbach (Stadt Heppenheim) im Norden und Juhöhe (Gemeinde Mörlenbach) im Süden. Die minimale Distanz zur Ortslage Sonderbach beträgt rund 350 m und wird im Zuge der beantragten Erweiterung nicht verändert. Die Distanz zum Siedlungsrand der Ortslage Juhöhe liegt heute bei ca. 500 m und wird durch die beantragte Erweiterung auf ca. 380 m reduziert. Die Erweiterungsfläche liegt aber komplett in einem 1995 nach §13 HWaldG ausgewiesenen „Schutzwald“. In der Ortslage Juhöhe hat sich eine Bürgerinitiative konstituiert, die mittlerweile über 600 Mitglieder hat.
Der RP Darmstadt will nun die landesplanerischen Voraussetzungen schaffen, die für die beantragende Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz zu erfüllen sind:

- Änderung der Naturdenkmalverordnung (es handelt sich um das Naturdenkmal „Kleines Felsenmeer“)
- Aufhebung der Erklärung der Schutzwald –Erklärung für die Vorhabenfläche
- Abweichungszulassung von dem für diese Fläche im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 festgelegten Ziel „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“.

Der Kreisverband Bergstraße der SDW nahm zu der geplanten Änderung der Schutzwalderklärung und Abweichungszulassung im Regionalplan wie folgt Stellung:
Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 HWaldG kommt die Erklärung zu Schutzwald insbesondere in Betracht, wenn der Wald in seinem Bestand und seiner äußeren Abgrenzung erhalten werden muss und ihm besondere Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt, den Bodenschutz, den Sichtschutz, den Lärmschutz oder die Luftreinigung zukommt; dies ist im vorliegenden Fall bei der Abgrenzung zur Abbaufläche der Fa. Röhrig Granit GmbH im Steinbruch Gehrenberg Heppenheim-Sonderbach insbesondere gegeben. In Satz 3 ist weiterhin bestimmt, dass die Erklärung zu Schutzwald ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich ist.

Das öffentliche Interesse wurde von der Fa. Röhrig in ihrem Antrag insbesondere damit begründet, dass aufgrund des hochwertigen und seltenen Rohstoffs „Sonderbacher Granit“ und der damit einhergehenden Marktbedeutung der hochveredelten Fertigprodukte als Alleinstellungsmerkmal eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt.

Allerdings wurde das öffentliche Interesse der Bevölkerung an dem Wald nur wenig beleuchtet. Es handelt sich hier um hochwertige Buchenwälder im Ballungsgebiet Rhein-Main-Neckar. Im Zusammenspiel von Klima und Böden hat sich ein sehr naturnaher und sehr vitaler „Waldmeister-Buchenwald“ entwickelt, in dem Buchen Höhen von weit über 40m erreichen. So hohe Buchen finden wir nur selten (wenn überhaupt) in anderen Wäldern Hessens. Die herausragende Bedeutung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen für die Bevölkerung führten zur Schutzwalderklärung. Der angesprochene Ausgleich der Rodung dieser Waldfläche durch eine Ersatzaufforstung (mehrere kleine Flächen) führt zwar zu einer ausgeglichenen Waldflächenbilanz, der zerstörte Lebensraum kann dadurch aber nicht ausgeglichen werden.

Nach Auffassung der SDW haben sich daher die Gründe, die 1995 zur Ausweisung des Schutzwaldes geführt haben, nicht geändert.
Da die SDW sich in ihrer Satzung zum Erhalt des Waldes verpflichtet hat,
stimmt der KV Bergstraße der SDW einer Änderung der Schutzwalderklärung und der Abweichungszulassung der Regionalplanung nicht zu.

Der Wald in der Rhein-Main-Neckar-Ebene sowie der angrenzenden Gebiete (wie die Bergstraße) wird angesichts der Folgen des Klimawandels für den Menschen mehr und mehr unverzichtbar: In den Sommermonaten wirken Wälder durch den Lufttausch als „Kühlung“ für die angrenzenden Städte, die häufiger auftretenden Starkregen können von Wäldern aufgenommen werden, während es im Offenland und besonders in den Städten zu Überflutungen kommt. Auch die Filterwirkung des Waldes (Feinstaub!) und der Lärmschutz sind weitere wichtige Funktionen der Wälder. Eine Ausweisung als Schutzwald bzw. Bannwald erfolgte nur dort, wo der Wald mit mindestens 4 bis 5 Funktionen (außer Nutzfunktion) belegt war, deren Ausweisungskriterien in einer bundesweit einheitlichen Waldfunktionenkartierung festgelegt sind, z.B. Klimaschutz, Immissionsschutz, Wasserschutz, Boden-schutz und Erholung. Dieser Wald ist für den Menschen unverzichtbar! Es ist daher von der Politik unverantwortlich, dass in den letzten Jahren in massiver Weise die Schutz- und Bannwalderklärungen aus kommerziellen Interessen Einiger aufgehoben werden, wie z.B. in Langen durch die Fa. Sehring (Sandabbau), den Ausbau des Autobahnzubringers im Bereich des Frankfurter Flughafen oder die Erweiterung des Steinbruchs Röhrig.

Der Wald im Hessischen Ried (Rheinebene) kann die Schutzfunktionen nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen, da die Bäume massiv absterben. Daher hält die SDW die Rodung von vitalen, naturnahen Wäldern in der direkt angrenzenden Bergstraße für sehr kritisch, die Rodung erfolgt alleine aus rein kommerziellen Gründen. Diskussionen über eine Einschränkung der Nutzungsfläche etc. wurden nicht geführt. Die Landesdelegierten der SDW, erklären daher das Anliegen des Schutzwalderhalts zu unterstützen:

Die Landesdelegiertenversammlung der SDW Hessen e.V. 2019 lehnt die Änderung der Schutzwalderklärung und der Abweichungszulassung der Regionalplanung zur Genehmigung der Erweiterung der Abbaufläche der Fa. Röhrig um 6,2 ha ab.

(einstimmig beschlossen)

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