Windpark Reinhardswald – VGH stoppt Rodung der Wurzelstubben

Unterstützt durch die Bürgerinitiative Oberweser Bramwald setzt sich die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V. mit großem Engagement für die Erhaltung des Reinhardswaldes in seiner Funktion als Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten ein. Eine dieser Tierarten, die durch bauliche Maßnahmen zur Verwirklichung des Windkraftprojekts im Reinhardswald gefährdet wird, ist die streng geschützte Haselmaus. Das Vorkommen dieses kleinsten Vertreters der europäischen Bilche nahm der Verwaltungsgerichtshof Kassel nun zum Anlass, dem Antrag der SDW auf Erlass einer Zwischenentscheidung („Hängebeschluss“) stattzugeben und das Regierungspräsidium Kassel zu verpflichten, die ab dem 16. Mai geplanten Stubbenrodungen einstweilen zu unterbinden. Auf diesem Wege haben die Kasseler Richter Sorge dafür getragen, dass während der laufenden Brut- und Setzzeit vor Ort erst einmal keine weiteren Fakten geschaffen werden dürfen, die zu späterem Zeitpunkt womöglich nicht wieder rückgängig zu machen sind.

 In seinem sorgfältig begründeten Beschluss vom 1. Mai 2022 erläutert der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs, dass das vom Träger des Windkraftprojekts entwickelte und vom Regierungspräsidium übernommene Schutzkonzept zur Verhinderung der Tötung von Haselmäusen den daran aus Sicht der Fachwissenschaft und Praxis zu stellenden Anforderungen nicht genügt. Mit der Vergrämung der Haselmäuse von den Bauflächen und dem Aufhängen von Nistkästen in den umliegenden Waldbereichen kann es nach den naturschutzfachlich tiefgehend begründeten Erkenntnissen der Kasseler Richter sein Bewenden nicht haben. Stattdessen hätten schon vor Beginn der Fällarbeiten geeignete Ausweichlebensräume für die Tiere hergestellt bzw. ökologisch aufgewertet werden müssen, um ihr Überleben zu sichern.

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem „Hängebeschluss“ schlaglichtartig verdeutlich, dass auch bei der Zulassung von Windkraftprojekten dem geltenden und allseits beachtlichen Artenschutzrechts der ihm gebührende Respekt nicht versagt werden darf. Der Projektträger und die Genehmigungsbehörde werden sich nun darüber Gedanken machen müssen, wie den Beanstandungen im Interesse des Schutzes der gefährdeten Haselmaus abgeholfen werden kann.

Bernhard Klug
Bürgermeister a.D.
Landesvorsitzender Schutzgemeinschaft Deutscher Wald SDW
Landesverband Hessen e.V.
Schöne Aussicht 26

34388 Trendelburg

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