Steinbrucherweiterung steht gegen Klima- und Artenschutzziele

Mit der öffentlichen Anhörung zum Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung des Steinbruchs der Firma RÖHRIGgranit GmbH in Heppenheim-Sonderbach geht der Kampf um insgesamt über 62.000 Quadratmeter Wald für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) in die nächste Runde. Dabei ist weiter offen, ob überhaupt die rechtlichen Bedingungen für die Einleitung dieses Verfahrensschrittes gegeben sind, denn die SDW hat vor gut einem Jahr Klage gegen den raumordnerischen Entscheid zur Erweiterung des Steinbruchs eingelegt. Die SDW wollte schon damals mit der Klage die Zerstörung einer zum UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald gehörenden bewaldeten Landschaft und den Verlust des Naturdenkmals „Kleines Felsenmeer“ verhindern. Bisher wurde das Verfahren vom Verwaltungsgericht Darmstadt nicht beschieden und es gibt derzeit keinerlei Hinweise, dass in Kürze geurteilt wird.

„Es ist absolut unverständlich, wie in Zeiten des rasch fortschreitenden Klimawandels und einem deutschlandweitem Waldsterben (277.000 Hektar Kahlfläche aktuell, gemäß Bundeslandwirtschaftsministerium) ein derartiges Projekt überhaupt vorangetrieben werden kann“, äußert sich Bernhard Klug, Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Hessen. Nach Berechnungen der anerkannten Naturschutzvereinigung SDW entzieht der zur unwiederbringlichen Zerstörung vorgesehene Waldbestand der Atmosphäre alleine 80-90 Tonnen Kohlenstoff im Jahr. Über 4.000 Tonnen Kohlenstoff sind nach überschlägigen Schätzungen im Baumbestand und Boden des betroffenen Schutzwaldes aktuell gespeichert.

Der Wald wurde 1995 als Schutzwald nach dem hessischen Waldgesetz ausgewiesen, weil er kein gewöhnlicher Wald ist sondern eine besonders hohe gesellschaftliche Bedeutung hat. So heißt es in § 13 des Hessischen Waldgesetzes: „Die Erklärung zu Schutzwald kommt insbesondere in Betracht, wenn der Wald in seinem Bestand und seiner äußeren Abgrenzung erhalten werden muss und ihm besondere Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt, den Bodenschutz, den Sichtschutz, den Lärmschutz oder die Luftreinigung zukommt. Die Erklärung zu Schutzwald kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich ist“. „In heutigen Zeiten ist es von überwiegendem öffentlichen Interesse den durch den Klimawandel bedrohten Wald zu schützen und zu erhalten,“ erklärt Bernhard Klug. „Ein derartiges Abbauvorhaben steht im diametralen Gegensatz zu den Klimaschutzzielen und die Einhaltung des 1,5 Grad-Zieles von Paris, weil nicht nur der klimaschützende Wald zerstört wird, sondern weil der Basalt ganz überwiegend für den Straßenbau und hunderte Kilometer Autobahnbau - wie durch den Dannenröder Wald - genutzt wird“, er-gänzt Christoph von Eisenhart Rothe, Landesgeschäftsführer der SDW Hessen.

Zerstört wird mit dem Vorhaben auch ein wesentlicher Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Felswände des Vorderen Odenwaldes“. Grund der Schutzgebietsausweisung ist das Brutvorkommen des Uhus, der genau in der Felswand brütet, die für die Erweiterung weggesprengt werden muss. „Es ist zwar beabsichtigt, dass dieser Brutplatz verlagert wird, doch es ist ungewiss ob der Uhu diese Umsiedlung überhaupt annimmt. Diesbezüglich sind die Erfahrungen sehr unterschiedlich und es kam schon oft genug vor, dass Wildtiere, und vor allem Greifvögel wie der Uhu, derartige Maßnahmen nicht akzeptierten“, erläutert Bernhard Klug. „Derzeit gibt es noch keine Aussage der Europäischen Union, wie sie zu der teilweisen Zerstörung dieses Vogelschutzgebietes steht“.

Welche große Bedeutung auch der Wald an der Juhöhe für den Artenschutz hat, zeigen die ersten fachlichen Gutachten, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt wurden. Es handelt sich um wertvolle Buchenwälder verschiedener Ausprägung des Hainsimsenbuchenwaldes auf den Kuppenlagen hin zu Waldmeisterbuchenwäldern auf den Lössstandorten in den Tälern mit artenreicher Begleitvegetation. Sowohl das von der SDW beauftragte Bestandsgutachten für die dort vorkommenden Vogelarten wie auch der Gutachter der Firma Röhrig dokumentieren eine enorme Artenfülle und das Vorkommen vieler äußerst seltener Vogelarten wie Wanderfalke, Waldschnepfe, Grauspecht, Hohltaube, Waldohreule und Schwarzspecht. Gutachter haben zudem 15 verschiedene Fledermausarten im dortigen Waldbereich festgestellt wovon acht Arten gemäß der Roten Liste für Hessen vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet sind. Viele dieser Arten kommen vor allem in sehr alten Wäldern vor, weshalb ihnen eine Ersatzaufforstung keinen Ersatzlebensraum bieten kann. „Die Zerstörung dieses - durch die Schutzwaldausweisung bestätigten – hochwertigen und alten Waldes befeuert das Artensterben,“ meint Bernhard Klug. “Es ist für uns unverständlich wie eine dafür zuständige grüne Umweltministerin und eine grüne Regierungspräsidentin einer derartigen Planung - die sich brutal gegen Klima- und Artenschutz richtet – nicht Einhalt gebieten“.

Hintergrundinformationen:
https://sdwhessen.de/uber-uns/positionen/resolution-gegen-aufhebung-schutzwald/
https://rp-darmstadt.hessen.de/19042021-r%C3%B6hriggranit-gmbh-heppenheim-erweiterung-des-steinbruchs

Weitere Informationen erhalten Sie von
Christoph von Eisenhart Rothe (Landesgeschäftsführer)
Telefon: 01 75 - 20 74 540
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