Landesregierung gibt Natur- und Artenschutz vogelfrei!

Mit großem Interesse hat die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) – Landesverband Hessen die Presseverlautbarungen vom Umweltministerin Priska Hinz und Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir verfolgt, in denen das neue „landesweite“ Hilfsprogramm für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten vorgestellt wurde. Die SDW begrüßt wirksame Artenschutzmaßnahmen im Wald, jedoch vertritt sie weiterhin die Auffassung, dass Wälder auf Grund ihrer hohen ökologischen Wertigkeit und Artenfülle nicht als Standorte für Windkraftanlagen geeignet sind

 „Jede Windkraftanlage im Wald reißt große Rodungsflächen und breite Schneisen, die das Ökosystem Wald bis tief in die umliegenden Waldbestände hinein negativ beeinflussen,“ weist Landesvorsitzender Bernhard Klug hin. „Zudem können Ersatzaufforstungen, die teilweise gar nicht vorgenommen werden sondern in Ersatzzahlungen abgegolten werden, nie die auf alten Waldstandorten gerodeten Wälder ersetzen“. Die SDW steht hinter der Energiewende, sieht aber die Notwendigkeit gerade in Zeiten des Klimawandels den Wald stärker zu schützen. Aus Sicht des anerkannten Naturschutzverbandes sollten daher Windkraftanlagen vor allem auf waldfreien Standorten errichtet werden.

Die SDW sieht in den Bemühungen der beiden Ministerien eine Reaktion auf zahlreiche erfolgreiche Klagen gegen den Bau von Windkraftanlagen, bei denen fast immer die Missachtung des Artenschutzes ausschlaggebend war. Zuletzt hatte das höchste hessische Verwaltungsgericht der VGH in Kassel in einer Klage der SDW die am 1. Januar diesen Jahres in Kraft gesetzte Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie 2020 für rechtlich nicht relevant erklärt, was in Fachkreisen als eine schallende Ohrfeige gegen das Umweltministerium gewertet wurde. (siehe hier https://sdwhessen.de/site/assets/files/1173/20210117_pm_sdw_ks02.pdf)

Ob die heute vorgestellten Bemühungen der Landesregierung zur Beilegung von Klagen gegen Windkraftanlagen Erfolg haben werden, wird von der SDW bezweifelt. Die genannten Maßnahmen gelten nämlich nur außerhalb von Windenergievorrangflächen. „Damit sagt die Landesregierung, dass auf zwei Prozent der Landesfläche kein Natur- und Artenschutz mehr betrieben wird, so Bernhard Klug. „Das ist ein rechtlich einmaliger Vorgang der seinesgleichen sucht. Hier wird Artenschutz mit zweierlei Maß betreiben. Ist denn ein brütendes Rotmilanpärchen oder eine Mopsfledermaus mit Jungtieren in ihrer Wochenstube, nur weil es in einem Windvorranggebiet lebt, von geringerer Bedeutung und werden diese EU-weit geschützten Arten nun - wie einst im Mittelalter Martin Luther - für vogelfrei erklärt?“ fragt der Landesvorsitzende. „Hier wird Naturschutzrecht außer Kraft gesetzt!“

Die SDW rät daher, die Kulisse der Windvorranggebiete anhand des Vorkommens von windkraftsensiblen Arten zu überarbeiten. „Wo eine derartige Fledermaus- oder Vogelart vorkommt, sollte die Planung von Windkraftanlagen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wir müssen erst nachsehen wo welche Arten vorkommen und können dann erst den Bau von derartigen Anlagen außerhalb des Waldes planen“, erklärt Landesvorsitzender Bernhard Klug den Lösungsweg der SDW Hessen. „Das erfordert aber auch, dass diese Karte der Vorranggebiete ständig überarbeitet und flexibel gehandhabt werden muss, bis die Planung umgesetzt ist. Ist eine Windkraftanlage erstmal errichtet, ist es relativ unwahrscheinlich, dass sich die genannten Arten dort ansiedeln.“

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Christoph von Eisenhart Rothe
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21.05.2021

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