Flughafen Frankfurt
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| Segen oder Fluch für
die Rhein/Main-Region? |
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| Der Frankfurter Flughafen
soll nach dem Willen der Flughafenbetreiberin Fraport AG und der Hessischen
Landesregierung ausgebaut werden. Dazu will die Fraport AG im Nord-Westen
des bestehenden Flughafens eine neue Landebahn errichten und auf dem alten
Airbase-Gelände der US Air-Force einen neuen dritten Passagierterminal
errichten. Alles in allem soll die Kapazität des Flughafens somit
die Flugbewegungen pro Stunde von derzeit ca. 80 auf 120 im Jahre 2015
und von 440.000 auf 660.000 Flugbewegungen im Jahr erhöht werden.
Zusätzlich soll der Flughafen für den neuen Super-Airbus A380
tauglich gemacht werden, wozu eine neue Wartungshalle im Süden des
Flughafens errichtet werden soll. Doch eins haben die Ausbaubefürworter vergessen: Die Menschen in der Region, insbesondere im direkten Umfeld des Flughafens! Denn diese Menschen leiden bereits heute unter unvorstellbaren Lärmbeeinträchtigungen am Tage und in der Nacht. Luftschadstoffe und Gerüche belasten die Lebensqualität genauso wie die durch den Flughafens entstehenden landseitigen dichten Verkehrsströme. Sich im direkten Wohnumfeld einen ruhigen unzerschnittenen Erholungsraum zu suchen, wird immer schwieriger. Nach derzeit aktuellen Untersuchungen sollen zudem fast 500 Hektar Wald gerodet werden. Diese Flächen sind fast ausnahmslos Bannwaldflächen, die auf Grund ihrer Bedeutung für den Wasserhaushalt, die Erholung, als Lärm-, Klima- und Sichtschutz sowie wegen ihrer hohen ökologischen Wertigkeit einstmals mit der Begrünung „für das öffentliche Wohl unverzichtbar“ ausgewiesen wurden. Hinzu kommen natürlich die zahlreichen Belastungen für den Restwald, der bereits heute zu den von Luftschadstoffen, Grundwasserabsenkung und Zerschneidung am meisten belasteten Gebieten in Deutschland, wenn nicht gar Mitteleuropas, zählt. Dieser Wald ist aber auch vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Bewaldungsprozent in der Rhein-Main-Region auf nur noch 15 Prozent gesunken ist. Die SDW (Landesverband) Hessen hat sich daher immer wieder in Resolutionen und Erklärungen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Bannwald gewandt. Sie versteht sich dabei aber keineswegs als Gegner des bestehenden Flughafens oder als Zukunftsverweigerer, sondern erwartet vielmehr die Entwicklung und Diskussion von nachhaltigen für alle Menschen und die Natur verträglichen Alternativen.
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| Die Mediation |
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| Die SDW-Hessen wurde im Jahre 1997 genauso wie der BUND und der Nabu dazu aufgefordert, sich an der sogenannten Mediationsrunde zu beteiligen. Diese Runde sollte erörtern, in welcher Form und auf welchen Standorten der Flughafens auszubauen wäre. Da sich bereits im Vorfeld herausstellte, dass eine ergebnisoffene Mediation (ohne einen Ausbau) nicht möglich sein würde, lehnten die drei Naturschutzverbände die Mitarbeit ab. Im Februar 2000 wurde dann der Mediationsbericht vorgestellt, der wie zuvor befürchtet, sich nur für einen Ausbau des Flughafens aussprach und einen Verzicht des Ausbaus nicht vorsah. In diesem Bericht wurde auch das Mediationspaket vorgestellt, das fünf Punkte unveränderlich miteinander verband: - Ausbau des Frankfurter Flughafens (drei Ausbau-Varianten,
keine 0-Variante) Dass der Ausbau so unabdingbar empfohlen wurde, wurde von allen Betroffenen, auch der SDW, scharf kritisiert. Für die SDW war besonders gravierend, dass alle drei favorisierten Varianten im Bannwald lagen, und andere Alternativen, beispielsweise der Ausbau des Militärflugplatzes Wiesbaden-Erbenheim und eine Verlagerung von Kapazitäten auf wirtschaftlichen und politischen Druck hin nicht eingehender untersucht wurden. Zwar wurde im Mediationsbericht die Vernichtung des Waldes als unabdingbar dargestellt, doch alle Folgen auf die Umwelt und den Naturhaushalt wurden nur minimalst erwähnt. Die damaligen Zahlen für Flächenverbrauch und Auswirkungen waren gezielt gering gehalten worden (damals 238 Hektar) und haben sich bis zum heutigen Tag fast verdoppelt.
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| Das Regionale Dialogforum
(RDF) |
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| Im Juni 2000 wurde dann
das Regionale Dialogforum eingerichtet, zu dem auch erneut die drei Naturschutzverbände
BUND, Nabu und SDW eingeladen wurden. Man entschloss sich diesmal in diesem
von der Landesregierung eingesetzten Gremium mitzuarbeiten, weil man sich
erhoffte, somit an zusätzliche Informationen zu kommen und „das
Schlimmste zu verhindern“. Im November 2000 verließen BUND
und Nabu das RDF, weil sie einer Änderung im Landesentwicklungsplan,
nämlich den Ausbau ohne eine Bindung an das Nachtflugverbot, nicht
mittragen konnten. Die SDW arbeitet dennoch weiterhin mit, vor allem mit
dem Ziel, eine Minimierung des Eingriffs zu erreichen und die ökologischen
Belange, die in der Mediation schon fast keine Beachtung fanden, und die
Folgen für Mensch und Natur stärker in den Fordergrund zu stellen.
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| Die planungsrechtlichen
Verfahren |
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| Im Jahr 2001 begann das
Raumordnungsverfahren (ROV) mit der angehängten Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) in der ersten Stufe. Die insgesamt 16 Ordner wurden von einer internen
Arbeitsgruppe der SDW intensivst durchgearbeitet und in einer 36 Seiten
starken Stellungnahme beurteilt. Die SDW kritisierte hierin insbesondere
aus den Untersuchungen falsch hergeleitete Beurteilungen. So wurde trotz
des Vorkommens von zahlreichen FFH-Arten im Kelsterbacher Wald eine positive
Landesplanerische Beurteilung abgegeben. Was diese Beurteilung aber bis
heute juristisch fraglich macht, ist die Tatsache, dass das Schreiben
des Regierungspräsidenten in Darmstadt die Änderung von Plänen
und sogar Gesetzen für nötig erklärt und vorweg, ohne dass
dies bereits geschehen wäre, eine positive Landesplanerische Beurteilung
für den Ausbau abgibt. Als Folge wurde das Hessische Naturschutzrecht
(Naturschutzgesetz und Forstgesetz) dahingehend geändert, dass der
Bannwald kein Wald mehr ist, der auf Grund des öffentlichen Wohls
geschützt ist, sondern aus Gründen des öffentlichen Wohls
gerodet werden darf. Auch Ersatzaufforstungen wurden auf maximale Ersatzaufforstungen
im Verhältnis 1:1 beschränkt, weil die Flughafengesellschaft
ansonsten in der Region nicht genug Ersatzaufforstungsflächen zusammen
bekommt. Die SDW behält sich in ihrem Kampf gegen den Ausbau des Flughafens im Bannwald alle rechtlichen Schritte vor. Ein äußerst genaues Arbeiten ist daher nötig, um später in einem evtl. Gerichtsverfahren erfolgreich zu sein. Doch wann und zu welchem Sachverhalt sich eine Klage anbietet, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Christoph v. Eisenhart Rothe
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